ANDREAS POPP FASSUNGSLOS - AN DREISTIGKEIT NICHT ZU ÜBERBIETEN !!!

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WAS FÜR EINE ZUMUTUNG !!! In den Wirtschaftswissenschaften ist Vermögen (englisch assets) der in Geld ausgedrückte Wert aller materiellen und immateriellen Güter, die im Eigentum einer Wirtschaftseinheit stehen. Die Definition des Vermögensbegriffs hängt von den Zweckmäßigkeitserwägungen desjenigen ab, der das Vermögen für ein bestimmtes Ziel untersuchen will. Für wirtschaftliche Zwecke ist jedenfalls erforderlich, dass dem Gegenstand nach objektiven Maßstäben ein wirtschaftlicher Wert beigemessen werden kann und die Wirtschaftseinheit über ihr Vermögen frei verfügen darf, wobei es nicht erforderlich ist, dass das Vermögen auch Erträge erbringt. Zudem spielt keine Rolle, ob und wie schnell es verwertbar ist. Hat die Wirtschaftseinheit Teile ihres Vermögens als Kreditsicherheit an Sicherungsnehmer übertragen, darf sie hierüber zwar nicht verfügen (lediglich benutzen); dennoch gehört ein sicherungsübereignetes Kraftfahrzeug zum Vermögen des Sicherungsgebers, der das Fahrzeug sogar als Anlagevermögen bilan