Ungültige Gesetze Teil 2

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Ungültige Gesetze: GVG, ZPO, FGO, FamFG, AO 1977, UStG, JBeitrO, OwiG Mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland am wurde dem einfachen Gesetzgeber aber auch den Gerichten sowie dem Bundesverfassungsgericht per Rechtsbefehl gemäß Artikel 123 Abs. 1 GG der Auftrag erteilt, mit dem Zusammentritt des ersten Deutschen Bundestages am nur noch solches Recht ( einschließlich der einfachen Gesetze ) fortgelten lassen zu dürfen, das mit dem Grundgesetz nicht unvereinbar ist.